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Die Deutsche Reichswehr ist die Streitkraft des Deutschen Kaiserreichs. Davor war Sie die Streitkraft des zweiten Kaiserreichs, der Deutschen Republik und der Reichsrepublik. Sie besteht unter anderem aus den Truppenteilen Heer, Marine, Luftwaffe und den strategischen Raketentruppen. Der Reichswehr untersteht außerdem gemeinsam mit dem Nationalen Abschirmdienst das Kommando Spezialkräfte, welches für den Schutz der deutschen Grenze gegen Terrorismus u. Extremismus verantwortlich ist und auch in Kriegseinsätzen zusammen mit Einheiten der Reichswehr eingesetzt wird. Auch ist die Reichswehr mit weiteren GiU-Armeen teil der dortigen gemeinsamen demokratischen Verteidigungskräfte.

Die Reichswehr unterhält sämtliche Militärbasen innerhalb Deutschlands und insgesamt rund mehr als 30 im Ausland, darunter vor allem in den Mitgliedstaaten des Deutschen Staatenbunds, in welchem die Reichswehr die führende und größte Streitkraft bildet und mit den anderen Armeen der Mitglieder stetig verknüpft ist, aber auch einige Basen in China. Auch untersteht das deutsche militärische Sicherheitsunternehmen Asgaard GSG teilweise laut inoffiziellen Angaben dem deutschen Generalstab und erhält Aufträge vom deutschen Verteidigungsministerium für verdeckte Sicherheitsaufträge im Ausland, vor allem in Krisenregionen, welche meist von Freiwilligen und Reservisten der Reichswehr ohne deutsches Erkennungszeichen unter falscher Flagge ausgeführt werden.

Jeder Deutsche Staatsbürger und jede Staatsbürgerin ab dem 18. Lebensjahr ist mit einer zweijährigen Wehrpflicht verpflichtet den Wehrdienst innerhalb der Reichswehr anzutreten und abzuschließen. Ausnahmen können nur mit einer guten Begründung, die mehrere Wochen vor der Vollendung des 17. Lebensjahres beantragt werden muss, vom Verteidigungsministerium erteilt werden. Dienst an der Waffe ist hierbei für jeden Rekruten pflicht und gehört zum Teil der Ausbildung. Nach Abschluss der Wehrpflicht steht es dem Bürger frei zu entscheiden, ob er in der Reichswehr weiterhin aktiv verbleiben möchte oder nicht. Als Nebenangebot existiert seit 1955 für junge Schulabgänger der Grundschule auch ein Kadettendienst, welcher bis zum 18. Lebensjahr absolviert werden kann. In dem Dienst lernt man im Jugendalter die ersten Kenntnisse der militärische Grundausbildung kennen und wird auf das spätere Berufsleben innerhalb der Reichswehr vorbereitet. Dazu wird gleichzeitig auch normaler Schulunterricht gegeben, welcher allerdings nicht wie im regulären Schulsystem auf drei Schulstufen unterteilt ist.

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