Kay Eriya / Das Mittelland im Süden / Turmaras
Die Stadt der Tausend Gesichter
Einleitung[]
Silberschein ist eine Stadt am Lordarin, war vor den Wendekriegen lange Zeit eine Elbenstadt und wurde in den Wendekriegen von Rokaron Turman erobert und gehalten. Vor einiger Zeit hat Rokaron Turman zugunsten seiner Tochter Missala Halissa und ihres Mannes Fürst Balderon abgedankt. Silberschein ist die Hauptstadt von Turmaras und bildet mit dem Umland eine von zwei Provinzen in Turmaras.
Die Akteure in Silberschein[]
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Stadtfeatures von Silberschein[]
Die Stadtchronik von Silberschein[]
Silberschein - das elbische Halis Anum - war einmal das Zentrum eines größeren Reiches der Waldelben: Der magische Waldelbenstaat Pelendor, der sich vom Fuß der Nebelberge bis zur Mitte der Syre Amberwälder zog. Grauelben waren eher in Lorandinell und in Gontarin zuhause, sie haben mehrere alte Städte in den Wäldern an das Chaos verloren, allen voran Elidis und Gontarin. Dementsprechend ist das diplomatische Verhältnis von Kolgenas und Lordarian ausnehmend schlecht. König Ead von Lordarian wird von seinen Verbündeten nach wie vor wegen des Friedens von Silberschein kritisiert, in dem er praktisch die Burgen der Sintirim Gontarin und Elidis aufgab, um den Frieden zu sichern. Gontarin ist seit dem Frieden von Silberschein die Hauptstadt von Kolgenas.
Silberschein war vor den Chaoskriegen eine Stadt, die kulturell sehr wichtig war, vor allem durch ihre Nähe zum Silberquell, einem der Ursprünge des Lordarin, und durch die magische Bedeutung, die das Haus Neris, die Herren vom Silberquell, hatten. Sie waren die Hüter der Tore zu den Nebelbergen und zur Zeit der ersten Chaoskriege, Anfang der 4770er Jahre, stand Silberschein allerdings längst jenseits seiner Blüte. Die großen Zeiten von Silberschein als Stadt der Grauelben und Waldelben war vorbei. Viele der einst stolzen Bewohner waren in die größeren Zentren Gontain oder Elidis abgewandert. Auf der anderen Seite über Silberschein seit vielen Jahren eine geradezu magische Anziehungskraft auf die Menschen der umliegenden Länder, von Nadema über die Flachlandfürstentümer von Irinas bis zu Den Reichen von Turukol und Apendas. Unter den Menschen galt Silberschein als die "Stadt der Tausend Gesichter", in der zu leben reich und glücklich machen konnte.
Es gab noch andere elbische Städte, die elbischen Könige besuchten einander und hielten die dynastischen Verbindungen aufrecht, aber die die Zeit der Elben im Mittelland endete zur Zeit des Untergangs von Tinalya. In dieser Zeit hat sich in ganz Kay Eriya viel verändert. Der Orden des Horun ging unter, im Mittelland wurde das Kryenische vom Altaisylianischen ersetzt. Und die Elben zogen sich in ihre Waldstädte zurück.
Der "Schutzbund der Ladoquendil" war die Reaktivierung eines alten Verteidigungsbundes der Waldvöker gegen das Aisylianische Imperium. Es gab ähnliche Schutzbünde schon in den Kaoronen, und später immer wieder gegen die sporadischen Feldzüge von Phoraman in die Syre Amberwälder. In einigen Regionen gibt es die Ladoquendil noch, in einigen Regionen von Kolgenas zetteln die "neuen Ladoquendil" Aufstände und Unruhen an. Sie haben sich in einige Widerstandsnester auf dem Land zurückgezogen und machen von dort aus Ärger. Und sie werden natürlich von Lordarian aus unterstützt, mit Waffen und Ausbildung.
Von der Gründung Silberscheins durch die Elben bis zur Eroberung durch das Schwarze Chaos 4776
- Die Stadtchronik vor 4776 findet sich hier.
Von der Eroberung Silberscheins durch das Schwarze Chaos 4776 bis zur Abdankung Rokaron Turmans 4805
- Die Stadtchronik ab 4776 findet sich hier.
Die Gesetze von Silberschein[]
DIE BLUTIGEN TAFELN SILBERSCHEINS – STRAFGESETZE IN TURMARAS
- Dies sind die Gesetze, die auf alle, deren Fuss den Boden von Turmaras betreten hat, Anwendung finden sollen, ohne Ansicht der Rasse, Herkunft oder Geschlecht, es sei denn, das Gesetz sehe etwas anderes vor. Niemand soll sich auf Religion, Herkunft, Kaste, Verpflichtung der Ehre oder Wissen um diese Gesetze berufen können, um deren Anwendung zu vermeiden.
- Das Recht, mit dem Tod, Verstümmelung, Exil, Zwangsarbeit oder Beschlagnahmung des gesamten Vermögens zu strafen ist ausschließlich dem Fürstlichen Hochgericht und dem Stadtgericht, wie es das Gesetz festlegen möge, vorbehalten.
- Mit ausdrücklicher Genehmigung des Fürsten können:
- die Oberhäupter der adeligen Häuser, die in die Adelsrolle des Adelsstandmeisters eingetragen sind, die kleine Gerichtsbarkeit ausüben über: ihr Hausgesinde, ihr Lehensleute, so diese in der Adelsrolle verzeichnet sind,und ihre besoldeten Kriegsleute;
- das Oberhaupt der Priesterschaft des lebenspendenden Distholech vom Tempel der Gnade, das Oberhaupt der Priesterschaft vom lebenslenkenden Shakrig vom Tempel des Zitadelle des Glaubens und das Oberhaupt des Schreins der Stärke, das Oberhaupt der Priesterschaft vom Rauchenden Blute des Yrkolluh vom Tempel des Stählernen Glanzes, das Oberhaupt der Priesterschaft vom Haus der Weisheit des Kundigen N’Baaz, das Oberhaupt des Klosters der Reinen Sonne von Myreios und das Oberhaupt der Gemeinschaft des Schreines der Großen Mutter über: ihr Hausgesinde, ihre Lehensleute, so wie diese in die Kultusrolle der Kultusherren eingetragen sind;
- die Kommandanten der Schwarzen Legion, die in die Soldrolle des Heeramtes eingetragen sind, über ihre Soldleute und Untergebenen, so diese in der Soldrolle verzeichnt sind;
- der Hauptmann der Stadtwache und seine Subjusitiare, so sie in die Amtsrolle des Stadthauptmanns eingetragen sind, über ihre Amtsbüttel und Soldleute und Untergebenen, so diese in der Amtsrolle verzeichnet sind;
- die Oberhäupter des Magistratum Obscurum, so sie in die Amtrolle der Hochrichterin eingetragen, über ihr Hausgesinde, ihre Lehensleute und ihre besoldeten Kriegsleute, so diese alle in der Amtsrolle verzeichnet sind;
die niedere Strafgerichtsbarkeit, daher das Recht, an Haut und Haar zu strafen, aber nicht dauerhaft zu verstümmeln, an Geld bis zu 50 Pfund Silbers oder dessen Gegenwert in Sachleistung, oder bis auf 1 Jahr mit Einschliessung und zwanghaftiger Arbeit zu strafen, innehaben.
MORD/TODSCHLAG:
- 4. So wer jemanden tötet, seis mit Gewalt, Gift, Tücke oder Hexerei, der sei des Todes und werde am Hals aufgehängt bis zum Tod, es sei denn, er sei als von Adel in der Adelsrolle eingetragen, als Inhaber eines geweihten Amtes in der Kultusrolle eingetragen: denen mögen man das Haupt abschlagen, bis sie tot sind. Und die in der Amtsrolle des Magistratum Obscurum verzeichneten Oberhäupter möge man in diesem Fall an einen Pfahl binden und den reinigenden Flammen aussetzen, bis dass sie zu Asche verbrannt sind. Und sein gesamtes Vermögen soll anheim fallen dem Schatzamt und den Hinterbliebenen des Opfers zu gleichen Teilen auf ewig.
- 5. So wer jemanden töte, auf die Gestalt wies in Punkt 4. geschrieben, und tue dies zur Verteidigung seines Lebens, seines Gutes, seiner Ehr, seines Glaubens, seines Volkes, seiner Kaste oder der Verteidigung des Lebens, des Gutes der Ehr, des Glaubens, des Volkes oder der Kaste eines anderen und tue dies in Bedacht auf die guten Sitten und eingedenk der Wichtigkeit des öffentlichen Friedens, so soll dies, wenns das Gericht für gerecht empfindet, für schuld- und straffrei gelten. Wenn aber das Gericht der Meinung ist, dies sei wider die guten Sitten und im Widerspruch zur Wichtigkeit des öffentlichen Frieden geschehen, so möge man ihn aus diesen Landen verbannen auf mindesten 10 Jahre und die Hälfte seines Vermögens soll anheim fallen dem Schatzamt und den Hinterbliebenen des Opfers zu gleichen Teilen auf ewig.
- 6. So wer jemanden töte, auf die Gestalt wies in Punkt 4. beschrieben und gebe nachher an, er habe dies getan zur Verteidigung seines Lebens, seines Gutes, seiner Ehr, seines Glaubens, seines Volkes oder seiner Kaste oder der Verteidigung des Lebens, des Gutes der Ehr, des Glaubens, des Volkes oder der Kaste eines anderen und tue dies in Bedacht auf die guten Sitten und eingedenk der Wichtigkeit des öffentlichen Friedens, und befinde das Gericht dies sei lügenhaft und falsch gewesen, so soll man ihm zuerst die Zunge ausreißen als einem Eidbrüchigen und soll ihn ohne Gnade die Glieder öffentlich mit dem Rad zerstoßen bis zum Tode und durch das Rad flechten zur öffentlichen Abschreckung. Und sein gesamtes Vermögen soll anheim fallen dem Schatzamt auf ewig.
SCHWERE VERLETZUNG AM LEIBE
- 7. Und wer jemanden am Leib und der Gesundheit verwunde, seis mit Gewalt, Gift, Tücke oder Hexerei und diese Wunde sei nicht wieder hergestellt nach 70 Tagen und 70 Nächten, dem soll öffentlich abgeschlagen werden die Hand mit dem Beil und er soll verbannt werden aus dem Land auf mindestens 10 Jahr und die Hälfte ihres Vermögens soll anheim fallen dem Schatzamt auf ewig und die andere Hälfte soll dem Verwundeten anheim fallen auf ewig, es sei denn das Gericht befinde, dies sei unbillig. Dann solls ihn nur verbannen auf ewig und die Hälfte seines Vermögens sollen anheim fallen dem Schatzamt und dem Verwundeten zu gleichen Teilen auf ewig.
- 8. So wer jemanden am Leib und der Gesundheit verwunde, wies in Punkt 7. geschrieben, und tue dies zur Verteildung seines Lebens, seines Gutes, seiner Ehr, seines Glaubens, seines Volkes, seiner Kaste oder der Verteidigung des Lebens, des Gutes der Ehr, des Glaubens, des Volkes oder der Kaste eines anderen und tue dies in Bedacht auf die guten Sitten und eingedenk der Wichtigkeit des öffentlichen Friedens, so soll dies, wenns das Gericht für gerecht empfindet, für schuld- und straffrei gelten. Wenn aber das Gericht der Meinung ist, dies sei wider die guten Sitten und im Widerspruch zur Wichtigkeit des öffentlichen Frieden geschehen, so möge man die aus dem Lande verbannen auf mindesten 1 Jahr und ein Viertel seines Vermögens soll anheim fallen dem Schatzamt und dem Verwundeten zu gleichen Teilen auf ewig.
LEICHTE VERLETZUNG AM LEIBE
- 9. So wer jemanden am Leib und der Gesundheit verwunde, wies in Punkt 7. geschrieben, und diese Wunde sei wiederhergestellt nach 70 Tagen und 70 Nächten, dessen Vermögen soll auf ein Viertel anheim fallen dem Schatzamt und dem Verwundeten zu gleichen Teilen auf ewig. Und zusätzlich soll der erhalten öffentlich Rutenstreiche auf den Rücken mindestens 20 und nicht mehr als 60.
- 10. So wer jemand am Leib oder der Gesundheit verwunde, wies in Punkt 7. geschrieben und diese Wunde sei wiederhergestellt nach 70 Tagen und 70 Nächten und tue dies zur Verteildung seines Lebens, seines Gutes, seiner Ehr, seines Glaubens, seines Volkes, seiner Kaste oder der Verteidigung des Lebens, des Gutes der Ehr, des Glaubens des Volkes, der Kaste eines anderen und tue dies in Bedacht auf die guten Sitten und eingedenk der Wichtigkeit des öffentlichen Friedens, so soll dies, wenns das Gericht für gerecht empfindet, für schuld- und straffrei gelten. Wenn aber das Gericht der Meinung ist, dies sei wider die guten Sitten und im Widerspruch zur Wichtigkeit des öffentlichen Frieden geschehen, so möge ein Zehntel seines Vermögens anheim fallen dem Schatzamt und dem Verwundeten zu gleichen Teilen auf ewig.
RAUFHANDEL
- 11. Und wenn sich zwei oder mehrere am Leib oder Gesundheit verwunden, wies in Punkt 7. geschrieben, und dies geschah im Raufhandel oder im Suffe an öffentlichem Ort und erregt dies unziemlich Aufsehen, und das Gericht befinde, sie hätten alle schuld dran gehabt, dann sollen alle, und auch der oder die Verletzten, so dieser genesen, jeder erhalten 20 Rutenhiebe auf den Hintern öffentlich und sie sollen an die Schandsäule gestellt werden für 1 Stunde dem Volk zur Schau und dann sollen sie hingehen in Frieden und nicht mehr das Gericht belästigen mit ihrem Zorn.
RAUB
- 12. Und wer jemanden an Leib und der Gesundheit verwunde, seis mit Gewalt, Gift, Tücke oder Hexerei oder solcherart verängstige, um ihm zu Rauben Gut und Habe oder ihn zu vertreiben von seinem Lande, dem soll man ohne Gnade die Glieder öffentlich mit dem Rad zerstoßen bis zum Tode und durch das Rad flechten zur öffentlichen Abschreckung. Und sein gesamtes Vermögen soll anheim fallen dem Schatzamt auf ewig. Aber vorher soll das Gericht ausrufen lassen, und wer sein Hab und Gut finde unter dem Vermögen, der soll es – nach Bringung von gebührend Beweis und Zeugenschaft – an sich nehmen.
PRESSUNG
- 13. Und wer jemanden in Ängst und Furcht versetze, um ihm zu zwingen zu raubem Gut und Habe oder ihn vertreiben von seinem Lande und hat dazu kein Recht, so soll man ihm ohne Gnade die Glieder öffentlich mit dem Rat zerstoßen bis zum Tod und durch das Rad flechten zur öffentlichen Abschreckung.Und sein gesamtes Vermögen soll anheim fallen dem Schatzamt auf ewig.Aber vorher soll das Gericht ausrufen lassen, und wer sein Hab und Gut finde unter dem Vermögen, der soll es – nach Bringung von gebührend Beweis und Zeugenschaft – an sich nehmen.
DIEBSTAHL UND BETRUG
- 14. Und wer jemanden in Heimlichkeit oder durch Lug und Trug abnehme oder dazu beitrage, dass jemand abgenommen werde sein Hab und Gut, und dies Hab und Gut sei mehr wert als (1 guter Monatslohn), so soll man ihm am Hals aufhängen bis zum Tode, diese Aas. Und sein gesamtes Vermögen soll anheim fallen dem Schatzamt auf ewig. Aber vorher soll das Gericht ausrufen lassen, und wer sein Hab und Gut finde unter dem Vermögen, der soll es – nach Bringung von gebührend Beweis und Zeugenschaft – an sich nehmen.
AUFHETZUNG
- 15. Und wer immer, egal von welchem Stand, Kaste, Geschlechts, Volks, Rasse oder Religion er sei, aufrufe in Wort, Schrift oder Bild zum Widerstand wider das Gesetz, den Willen des Fürstenpaares oder zur Brechung des öffentlichen Friedens in diesen Landen, und es entspringt solcher Verhetzung eine Gefahr für den öffentlichen Frieden,so soll man ihm ohne Gnade öffentlich mit dem Rad die Glieder zerstoßen bis zum Tod und durch das Rad flechten zu öffentlichen Abschreckung. Und sein gesamtes Vermögen soll anheim fallen dem Staatsschatz auf ewig. Und die, die einem solchen Aufruf von solch schädlicher Nebelkrähe der Verleumdung gefolgt sind in Wort oder Tat und entstehe daraus ein Schaden wieder die öffentliche Ordnung, so dem soll öffentlich abgeschlagen werden die Hand mit dem Beil und er soll verbannt werden aus dem Land auf mindestens 10 Jahr und die Hälfte ihres Vermögens soll anheim fallen dem Schatzamt auf ewig, es sei denn das Gericht befinde, dies sei unbillig. Dann solls ihn nur verbannen auf ewig und die Hälfte seines Vermögens sollen anheim fallen dem Schatzamt auf ewig. So soll Gerechtigkeit und Ruhe walten in diesen Landen und frecher Aufruhr und Unfrieden ersticket werden !
UNZUCHT
- 17.Und wer Unzucht treibet und das Hohe Gericht befinde, dies sei wider die guten Sitten und habe erreget (ein Gräuel* Anmerkung des Kommentators Nuristom), so soll der an die Schandsäule gestellt werden für 1 Tag dem Volk zur Schau und ein Viertel seines Vermögens soll anheim fallen dem Schatzamt auf ewig.
BESTECHUNG
- 18. Und wer da den Beamten und Betrauten, Kriegern, Würdenträgern des Staates Turmaras anbietet, versprechet oder gewähret ein Wohl oder ein Gut, auf dass diese mißgebrauchen die ihnen verliehene Amtsbefugnis, so soll der erhalten öffentlich Rutenstreiche auf den Rücken mindestens 20 und nicht mehr als 60 und ein Viertel seines Vermögens soll
anheim fallen dem Schatzamt auf ewig.
Organisationen in und um Silberschein[]
Die Stadtregierung von Silberschein[]
- Die Stadtregierung von Silberschein hat sich 4810 entschieden, die Gründung von Mutualis zu unterstützen und später auch ein Magistratum obscurum einzurichten, das offiziell zuständig ist für die magischen Angelegenheiten. Seither hat sich in der Ämterbesetzung und der Stellung des Gildenrates durch die Interventionen von Mutualis schon einiges getan.
Mutualis - Das Haus der Begegnung[]
- Mutualis ist ein Projekt, dass von der Stadtregierung im Frühjahr 4810 ins Leben gerufen wurde. Man versuchte den vielen magischen Strömungen und Verwirrungen Herr zu werden, indem man die größten mystischen Organisationen anhielt, eine Botschaft gründen zu lassen. Jede der Vereinigungen entsandte einen Magier als Botschafter und gemeinsam sollten Probleme auf mystischer Ebene durch diese Botschafter untersucht und möglicherweise beseitigt werden. Ein Jahr später wurde unter der Federführung von Mutualis das Magistratum Obscurum eingerichtet, eine Behörde für magische und mystische Angelegenheiten, die allen Dinge und Personen von magischer Natur überstellt ist.
Die Druiden von Turmaras[]
- Die Druiden von Turmaras der umliegenden Wälder sind in ganz Turmaras bekannt und politisch sehr aktiv. In der Stadt Silberschein sind sie allerdings kaum anzutreffen. Das Interesse der Druiden dreht sich hauptsächlich um die Erhaltung der heiligen Orte, der Cairns. Man sagt ihnen aber auch politische Ambitionen nach.